Kirchgeld

Das Kirchgeld ist ein Teil der Kirchensteuer, die in Bayern von den Ortskirchengemeinden direkt bei ihren Mitgliedern über einen Kirchgeldbrief erhoben wird. Dabei erhält jedes kirchgeldpflichtige Gemeindemitglied einen Brief mit Überweisungsvordruck und der Bitte um Zahlung des Kirchgeldes. Das Kirchgeld 2023 wird für die allgemeine Gemeindearbeit und die Erhaltung der kircheneigenen Gebäude verwendet. Es kommt zu 100% unserer Kirchengemeinde zugute.

Kirchgeldpflichtig sind alle Gemeindemitglieder, die am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres alle der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • eigene Einkünfte oder Bezüge, die den Grundfreibetrag (sog. Existenzminimum) überschreiten
  • Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde

Von der Kirchgeldzahlung befreit sind:

  • alle Gemeindemitglieder unter 18 Jahren
  • Gemeindemitglieder über 18 Jahre, deren jährlichen Einkünfte das Existenzminimum nicht übersteigen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns, per Telefon oder Mail ins Pfarramt.

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